Bestuhlungspläne sind für alle Versammlungsstätten zu erstellen, die der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO/SBauVO) des jeweiligen Bundeslandes unterliegen.
- Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Personen fassen
- Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Personen fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben
- Anlagen im Freien mit Szeneflächen, deren Besucherbereich jeweils mehr als 1.000 Besucher fassen und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen bestehen
- Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucher fassen.
Der Bestuhlungsplan zeigt die Bestuhlungsart (z.B. Theaterbestuhlung, Bankettbestuhlung usw.) inklusive der Plätze für Rollstuhlbenutzer, die Bühne oder Szenenfläche, die Anzahl und Breite der Notausgänge sowie den Verlauf der Rettungswege.
Der Betreiber oder Veranstalter ist für die Erstellung verantwortlich und legt den Bestuhlungsplan der Behörde zur Genehmigung vor. Die Zahl der genehmigten Besucherplätze darf nicht überschritten und die genehmigte Anordnung der Besucherplätze nicht geändert werden.
Der Bestuhlungsplan für die jeweilige Nutzung ist in der Nähe des Haupteingangs des Versammlungsraums gut sichtbar anzubringen.
Wir prüfen und Erstellen Bestuhlungspläne.