Der Arbeitgeber hat für die Bereiche in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, in denen dies die Lage, die Ausdehnung und die Art der Benutzung der Arbeitsstätte erfordern.
Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“.
Die Flucht- und Rettungspläne müssen graphische Darstellungen enthalten über
– den Gebäudegrundriss oder Teile davon
– den Verlauf der Flucht- und Rettungswege
– die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen
– die Lage der Brandschutzeinrichtungen
– die Lage der Sammelstellen
– den Standort des Betrachters.
Sie müssen auf den jeweiligen Standort des Betrachters bezogen lagerichtig dargestellt werden.