Brandabschottungen sind ein Teil des baulichen Brandschutzes (Abschottungsprinzip). Dazu werden Gebäude in Abhängigkeit von der Gebäudeklasse und der Nutzung des Gebäudes in Brandabschnitte unterteilt und voneinander abgeschottet.
Um gemäß der Anforderungen der Bauordnungen im Schadensfall Schutz zu bieten und keine Gefahr für Leben und Sachwerte entstehen zu lassen, ist es notwendig, ein entstandenes Feuer so lange an der Ausbreitung zu hindern, dass eine Evakuierung des Gebäudes und eine effektive Brandbekämpfung durch die Feuerwehr möglich ist. Die Brandabschnitte werden dabei durch Wände und Decken mit einer bestimmten Feuerwiderstandsfähigkeit (typische Klassen sind z. B. 30 oder 90 Minuten) abgegrenzt oder abgeschottet. Damit der Feuerwiderstand erhalten bleibt, dürfen diese brandabschnittsbildenden Wände und Decken nicht unterbrochen werden. Da Gebäude jedoch immer mit unterschiedlichen Installationen durchzogen sind, ist es erforderlich, dafür Öffnungen zu schaffen. Um die Feuerwiderstandsfähigkeit der Brandabschnitte an diesen Durchdringungen wiederherzustellen, müssen Installateure dort entsprechende Kompensationsmaßnahmen in Form von dafür zugelassenen Brandabschottungen, Lüftungsklappen, Feuerschutzabschlüssen usw. treffen. Werden verschiedene Installationen (Kabel und Rohre) durch gemeinsame Öffnungen geführt und mit einem Abschottungssystem verschlossen, spricht man von Kombischotts.
Abschottung von Kabeldurchführungen, Abschottung von Rohrdurchführungen, Abschottungen für Rohr- und Kabeldurchführungen in einer Öffnung mit Feuerwiderstandsdauer gem. DIN 4102 – S30 (feuerhemmend) bis S120 (hochfeuerbeständig) inkl. Dokumentation.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot für die Planung und/oder der Durchführung von Brandabschottungen.