Instandhaltung von RWA Anlagen

EINE FUNKTIONIERENDE RWA-ANLAGE SCHÜTZT LEBEN UND SACHWERTE

Sofern RWA – Anlagen vorhanden sind, ist der Betreiber für die Einsatzbereitschaft seiner Anlage verantwortlich. gemäß den §§ 3 und 17 der Musterbauordnung (MBO) sowie den entsprechenden Landesbauordnungen (LBO) wird eine Instandhaltung von Anlagen des baulichen Brandschutzes gesetzlich vorgeschrieben.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen nach DIN 18 232 regelmäßig, mindestens jährlich, komplett auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft und sofern erforderlich, instandgesetzt werden.

Nach entsprechenden Checklisten werden folgende Arbeiten durchgeführt:

  • Kontrolle der Betätigungs- und Steuerelemente auf Funktion Prüfung des Energievorrates
  • Kontrolle der Kohlendioxid-Flaschen auf Gewicht und Korrosionserscheinungen
  • Prüfung der Akkumulatoren auf Belastbarkeit bzw. Austausch nach Ablaufdatum
  • Prüfung der pneumatischen oder elektrischen Steuerleitungen
  • Druckprüfungen oder Durchgangsmessungen
  • Funktionsprüfung bei thermischen Auslösern und zentralen Betätigungselementen durch Kohlendioxid Reinigung und Fetten von einzelnen Bauteilen
  • Prüfung oder Austausch von Druckgasgeneratoren und Dichtungen
  • Überprüfung von elektromagnetischen oder motorbetriebenen Ansteuerungen
  • Funktionsprüfung, Kontrolle und Justierung an den einzelnen Rauchklappen
  • Prüfung von Zubehöreinrichtungen der jeweiligen RWA – Anlage

Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles kostenloses Angebot.