EINE FUNKTIONIERENDE RWA-ANLAGE SCHÜTZT LEBEN UND SACHWERTE
Sofern RWA – Anlagen vorhanden sind, ist der Betreiber für die Einsatzbereitschaft seiner Anlage verantwortlich. gemäß den §§ 3 und 17 der Musterbauordnung (MBO) sowie den entsprechenden Landesbauordnungen (LBO) wird eine Instandhaltung von Anlagen des baulichen Brandschutzes gesetzlich vorgeschrieben.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen nach DIN 18 232 regelmäßig, mindestens jährlich, komplett auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft und sofern erforderlich, instandgesetzt werden.
Nach entsprechenden Checklisten werden folgende Arbeiten durchgeführt:
- Kontrolle der Betätigungs- und Steuerelemente auf Funktion Prüfung des Energievorrates
- Kontrolle der Kohlendioxid-Flaschen auf Gewicht und Korrosionserscheinungen
- Prüfung der Akkumulatoren auf Belastbarkeit bzw. Austausch nach Ablaufdatum
- Prüfung der pneumatischen oder elektrischen Steuerleitungen
- Druckprüfungen oder Durchgangsmessungen
- Funktionsprüfung bei thermischen Auslösern und zentralen Betätigungselementen durch Kohlendioxid Reinigung und Fetten von einzelnen Bauteilen
- Prüfung oder Austausch von Druckgasgeneratoren und Dichtungen
- Überprüfung von elektromagnetischen oder motorbetriebenen Ansteuerungen
- Funktionsprüfung, Kontrolle und Justierung an den einzelnen Rauchklappen
- Prüfung von Zubehöreinrichtungen der jeweiligen RWA – Anlage
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles kostenloses Angebot.