Externer Brandschutzbeauftragter

Nach einigen gesetzlichen Bestimmungen ist ein Brandschutzbeauftragter in einem Betrieb erforderlich. Der Unternehmer ist für den Brandschutz in seinem Betrieb verantwortlich.
Er ist auch dafür verantwortlich, dass die baulichen Anlagen insbesondere auch instand gehalten werden, damit der Entstehung von Schadensfeuern vorgebeugt wird. Dies gilt zum Schutz der Arbeitnehmer und dem Schutz der Sachgüter.
Durch diese vielfältigen und speziellen Aufgaben des Brandschutzes ist es für jedes Unternehmen zweckmäßig, einen Brandschutzbeauftragten zu benennen.
Der Brandschutzbeauftragte ist dem Unternehmer gegenüber verantwortlich und daher auch direkt unterstellt.

Gerade der betriebliche Brandschutz leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung von Bränden.
Er kann eine kostengünstige Art des Brandschutzes darstellen.
Der Brandschutzbeauftragte muss kein Betriebsangehöriger sein.

Der Brandschutzbeauftragte soll die Gefahren frühzeitig erkennen, richtig beurteilen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen vorschlagen können. Er muss daher neben der persönlichen und auch fachmännische Eignung besitzen.
Bei allen betrieblichen Entscheidungen, die den Brandschutz betreffen, ist er hinzuzuziehen.

Seine Aufgaben

  • Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A-B-C
  • Alarmpläne
  • Feuerwehreinsatzpläne – Flucht u. Rettungswegpläne
  • Räumungspläne und Katastrophenabwehrpläne  
  • Organisation und Überwachung der innerbetrieblichen Brandschutzkontrollen
  • Beratung in Fragen des vorbeugenden Brandschutzes  
  • Brandschutzübungen – Ausbildungen zum Brandschutzhelfer im Betrieb
  • Evakuierungsübungen
  • Betriebsbegehungen  inkl. ausführlichen Prüfbericht
  • Vorschläge zur Beseitigung Brandschutztechnischer Mängel

Die Vorteile

  • Einsparung von jährlichen hohen Fortbildungskosten
  • Es entsteht keine Betriebsblindheit
  • Es werden immer die aktuellen Vorschriften beachtet
  • Ersparnis der Kosten für Fachliteratur, Verordnungen, Lehrmaterialien
  • Keine hohen Personalzusatzkosten
  • Keine Raum- und Materialkosten
  • Breites und aktuelles Fachwissen
  • Keine Bindung interner Ressourcen
  • Kein Zeitaufwand für Unterrichtsvorbereitung
  • Effektive professionelle Abwicklung der Aufgabe 
  • Lösungsorientierte Beratung

Qualifikation

Sollten Sie keinen Brandschutzbeauftragten haben, oder benötigt Ihr Brandschutzbeauftragter qualifizierte fachliche Unterstützung, so bin ich als überbetrieblicher Brandschutzdienstleister bereit, diese Aufgabe in Ihrem Betrieb durchzuführen. 

Qualifikation:
Brandschutzfachberater,
staatlich geprüfter Brandschutzbeauftragter,
Brandinspektor