Gewerblich genutzte Feuerlöscher müssen in der Regel alle zwei Jahre auf ihre Funktion überprüft werden (Sonderregelungen beachten!). Um die ordnungsgemäße Funktion des Löschgerätes und die Sicherheit des Benutzers eines Feuerlöschers zu gewährleisten, wird ein solcher Wartungsturnus auch bei privat genutzten Löschern sehr empfohlen.
Tätigkeiten
Prüfung der Beschriftungen, der Armaturen, der Schläuche und Sicherungen, sowie der Fälligkeit von Prüffristen nach der Druckbehälterverordnung
Prüfung der Schutzanstriche, der Kunststoff-Formteile auf Beschädigung, der Auslöse- und Unterbrechungseinrichtungen, Gewicht oder Volumen des Löschmittels auf Wiederverwendbarkeit
- Optische Prüfung von Druckschläuchen, Dichtstellen und Dichtungen
- Prüfung von Druckleitungen auf Korrosion und freien Durchgang
- Prüfung von Druck oder Gewicht des Treibgases
- Reparaturen, Füllungen, Abdrücken von Schläuchen
- Innenrevision, Behälterdruckversuche, Druckgasbehälterprüfungen nach § 83 Abs. 2 DBV
- Beschriftungen nach Instandhaltung und Füllung sowie Ersatzteile
Bestandteile einer Prüfung:
Brandschutztechnische Prüfung / Sicherheitstechnische Prüfung / Prüfset, Prüfaufkleber.